Die
Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 - FwDv2
regelt die Aus- und Fortbildung sowie die jeweils
erforderlichen ausbildungsbezogenen Voraussetzungen für Angehörige
von Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg. Die
Ausbildungsziele sind dabei so gestaltet, dass die Lehrgänge
streng funktionsgebunden durchgeführt werden.
Die erfolgreiche Teilnahme wird durch einen theoretischen und
oder praktischen Leistungsnachweis
festgestellt. |
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Die Ausbildung gliedert sich in |
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| Folgende Lehrgänge
finden u.a. auf Kreisebene statt: |
- Truppmann Teil 1
- Sprechfunker
- Atemschutzgeräteträger
- Truppmann Teil 2
- Maschinisten
- Truppführer
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| Folgende Lehrgänge
finden u.a. an der Landesfeuerwehrschule statt: |
- Gerätewarte
- Gruppenführer
- Zugführer
- Leiter
einen Feuerwehr
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funktionsgerechte und regelmäßige Fortbildung ist neben der
Teilnahme an Einsätzen zur Erhaltung und Aktualisierung des
Leistungsstandes unbedingt erforderlich. Die regelmäßige
Ausbildung wird auf Standortebene durch Einhaltung des Dienstplanes
sichergestellt. |
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Übersicht und Gliederung der
Ausbildung gemäß FwDv
 
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